Grams & Fiebig Rechtsanwälte

Gebühreninformation.

Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist eine qualifizierte, individuelle Dienstleistung, die auf das jeweilige Mandat bezogen abgerechnet wird. Zum besseren Verständnis der anwaltlichen Honorare und für mehr Gebührentransparenz bieten wir Ihnen nachfolgend einige Erläuterungen:

Die Gebühren eines Falles werden nicht nach Belieben des Rechtsanwaltes festgelegt. Vielmehr regelt das Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) detailliert, welche Gebühren der Rechtsanwalt als Honorar in Rechnung stellen darf.

In vielen Fällen richten sich die Gebühren nach der Höhe des Wertes um den gestritten wird. Die RVG schreibt Gebührentabellen vor, aus denen sich die Gebührenhöhe für die jeweiligen Streitwerte entnehmen lässt. Der Rechtsanwalt ist an diese Festlegung sowohl hinsichtlich einer Erhöhung aber auch eines Absenkens der Gebühren gebunden.

Für die erste persönliche Beratung in einer neuen Angelegenheit berechnen wir Ihnen aber unabhängig vom Streitwert nie mehr als 190,00 Euro (zzgl. MwSt & gesetzliche Auslagen).

Ein wichtiger Grundsatz ist, dass in der Regel im Fall des Obsiegens, der Unterlegene alle Kosten, auch die des beauftragen Anwaltes trägt, daher die Durchsetzung berechtigter Ansprüche kostenfrei ist.

In einigen Bereichen, insbesondere im Strafrecht, lässt sich der "Wert" der Angelegenheit aber nicht in eine Tabelle fassen. Hier werden die Gebühren nach Schwierigkeit, Umfang und Bedeutung der Angelegenheit festgesetzt.